Wie man als Rentner weiterhin arbeiten kann : Tipps – Immer mehr Rentner arbeiten auch im Ruhestand weiter, um ihre finanzielle Situation zu verbessern. Doch viele fragen sich, ob sie als Rentner überhaupt arbeiten dürfen und wie sich das auf ihre Rente auswirkt. In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Verbote für Rentner, die arbeiten möchten. Allerdings müssen Rentner einige Regeln beachten, um ihren Rentenanspruch nicht zu gefährden.
Wie man als Rentner weiterhin arbeiten kann : Tipps
Müssen Sie weiter Beiträge zur Rentenversicherung zahlen?
Und ab wann erhöht sich daraus Ihre Rente?
Hier gibt es einige Unterschiede zwischen den Zeiträumen vor und nach dem Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze.
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Sie können nun so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten.
Bisher galt für vorgezogene Altersrenten eine Hinzuverdienstgrenze von 6 300 Euro im Jahr. In den letzten drei Jahren wurde diese Grenze aufgrund der Corona-Pandemie bereits stark angehoben. Nun ist sie ganz weggefallen. Auch den sogenannten Hinzuverdienstdeckel, die bisherige Höchstgrenze für Ihren Hinzuverdienst, gibt es nicht mehr.
Sie können nun Ihren Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand vollkommen flexibel gestalten. Es ist also möglich, zwei Einkünfte – Ihre Rente und Ihr Arbeitsentgelt – nebeneinander zu beziehen. Wenn Sie die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen, können Sie einfach einen Antrag stellen.
Diese neue Regelung gilt für die neuen wie für die alten Bundesländer gleichermaßen. Sie gilt auch, wenn Ihre Altersrente schon vor 2023 begonnen hat.
Zu den vorgezogenen Altersrenten gehören
die Altersrente für langjährig Versicherte,
die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und
die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Sie können jetzt so viel zu Ihrer Rente hinzuverdienen, wie Sie möchten, ohne dass Sie Ihren Rentenanspruch gefährden würden. Bisher galt diese Regelung erst ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Wann diese Grenze erreicht wird und welche Auswirkungen sich daraus ergeben, lesen Sie im Kapitel „Arbeiten über die Regel-altersgrenze hinaus“.
Bis zum Erreichen dieser Grenze sind Sie in Ihrer Beschäftigung grundsätzlich weiter rentenversicherungspflichtig. Sie zahlen also weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung. Alle Beiträge, die Sie zwischen dem Beginn Ihrer vorgezogenen Altersrente und dem Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt haben, finden Berücksichtigung bei Ihrer Rente, sobald Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Auf die Abschläge achten
Wann Sie eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen können, hängt nicht nur davon ab, ob Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt haben, sondern auch, ob Sie das erforderliche Lebensalter erreicht haben. Die Altersgrenzen steigen bei allen vorgezogenen Altersrenten. Es gibt jedoch bei der Altersrente für langjährig Versicherte und bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen die Möglichkeit, diese Renten früher in Anspruch zu nehmen – dann allerdings mit Abschlägen.
Bitte beachten Sie:
Haben Sie sich einmal dafür entschieden, eine Altersrente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen, bleiben diese Abschläge ein Leben lang bestehen.
Bitte planen Sie diesen Umstand mit ein, wenn Sie darüber nachdenken, eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen zu beziehen und nebenbei zu arbeiten. Denn diese Abschläge bleiben bestehen, auch wenn Sie irgendwann nicht mehr arbeiten und der Hinzuverdienst wegfällt.
Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Abschläge auszugleichen. Wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, können Sie – wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllt haben – zusätzlich Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Dann bekommen Sie unter Umständen gleich die volle Rente.
Bitte beachten Sie:
Wie Sie Ihre Rentenabschläge ausgleichen können, lesen Sie in der Broschüre „Flexibel in den Ruhestand“.
An die Steuern denken
Wenn Sie neben der Rente arbeiten, erhöhen Sie natürlich Ihr Einkommen. Der Arbeitgeber behält die Steuern, die bei Ihrer Beschäftigung anfallen, gleich ein. Bei der Rente ist das anders. Hier werden zwar in der Regel die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Rente einbehalten, nicht aber die Steuern. Und da sich durch die zusätzliche Rente Ihr Gesamteinkommen erhöht, fallen häufig auch höhere Steuern an. Das bedeutet, dass Sie einmal im Jahr eine Steuererklärung abgeben müssen. Unsere Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ liefert einen Überblick zum Thema. Bitte beachten Sie aber, dass nur die Finanzbehörden, die Lohnsteuerhilfevereine oder die Steuerberater genauere Auskünfte über das Steuerrecht geben können und dürfen.
Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus
Sie haben Ihre Regelaltersgrenze erreicht und möchten trotzdem weiter arbeiten? Dann können Sie nun unbegrenzt hinzuverdienen und es gibt Vorteile bei der Rente. Zahlen Sie weiter Beiträge, erhöhen Sie dadurch einmal im Jahr Ihre Rente. Schieben Sie Ihren Rentenbeginn hinaus, bekommen Sie Zuschläge.
Die Regelaltersgrenze markiert den Zeitpunkt, ab dem Sie die Voraussetzungen für eine Regelaltersrente erfüllt haben. Für nach dem 31. Dezember 1947 geborene Versicherte wird die Regelaltersgrenze schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Wer zum Beispiel 1958 geboren ist und im Jahr 2023 seinen 65. Geburtstag feiert, erreicht die Regelaltersrente mit dem 66. Lebensjahr. Danach steigt sie für jeden weiteren Geburtsjahrgang um zwei Monate. Alle, die 1964 oder später geboren sind, erreichen sie erst mit 67 Jahren.
Arbeiten neben der Regelaltersrente
Egal, ob Sie vorher schon eine Altersrente bezogen haben oder ob Sie Ihre Rente jetzt erst in Anspruch nehmen: Ab Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie grundsätzlich versicherungsfrei. Sie müssen dann selbst keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung zahlen. Ihr Arbeitgeber schon, aber diese Beiträge haben keinen Einfluss auf Ihre Rentenhöhe. Sie können Ihrem Arbeitgeber gegenüber jedoch erklären, dass Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten und weiter auch eigene Rentenversicherungsbeiträge zahlen möchten. Einmal im Jahr erhöht sich dann Ihre Rente, und zwar nicht nur durch Ihre eigenen Beiträge, sondern auch durch die Ihres Arbeitgebers.
Unbefristeter Arbeitsvertrag bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze
Haben Sie seinerzeit mit Ihrem Arbeitgeber einen unbefristeten Arbeitsvertrag geschlossen, in dem bereits festgelegt war, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet? 14 Kein Problem. Sie können sich auch jetzt noch dafür entscheiden, weiter zu arbeiten. Zusammen mit Ihrem Arbeitgeber können Sie einen neuen Befristungszeitpunkt festlegen und diesen – auch mehrfach – über den Rentenbeginn hinausschieben. Später in Rente Wenn Sie Ihre Regelaltersrente erst später in Anspruch nehmen und noch eine Zeit lang weiter arbeiten, hat das Vorteile für Sie: Für jeden Monat, den Sie über die Regelaltersgrenze hinaus noch weiter arbeiten und keine Rente beziehen, gibt es einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Wenn Sie Ihre Rente also um ein Jahr hinausschieben, bekommen Sie allein dafür schon einen Zuschlag von 6 Prozent. Zusätzlich erhöht sich die Rente noch durch die laufende Beitragszahlung zur Rentenversicherung. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung müssen Sie nun nicht mehr zahlen.
Wie profitieren Senioren von der Gehalts-Trägerschaft ?
Senioren sind bei den Trägerunternehmen sehr beliebte Profile, da sie über ein großes Fachwissen und solide Erfahrungen verfügen. Selbstständige können nicht nur mehrfach Geld verdienen, sondern ihre Karriere auch flexibler beenden, da sie ihre Aufträge und Preise selbst bestimmen können.
Ein Senior-Trägervertrag bedeutet ein hohes Maß an Autonomie. Führungskräfte im Ruhestand können ihr Fachwissen allen Arten von Unternehmen anbieten. Darüber hinaus werden sie bei der finanziellen und administrativen Abwicklung ihrer Tätigkeit unterstützt. Die Trägerschaft ist auch eine Chance für Unternehmen, deren Mitarbeiter in den Ruhestand gehen, deren Know-how aber noch während einer Übergangszeit benötigt wird.