Gilles PAULI, stellvertretender Direktor von SKALIS DEUTSCHLAND GmbH, einer Dachgesellschaft mit Sitz in Deutschland und Tochtergesellschaft der SKALIS-Gruppe, die sich auf die Trägerschaft von Freiberuflern spezialisiert hat und in mehreren europäischen Ländern präsent ist, erklärt uns in diesem Interview, wie das Modell der Trägerschaft von Freiberuflern eine Antwort auf das Risiko der Scheinselbständigkeit darstellt. Immer mehr Unternehmen scheuen sich Aufträge an Freiberufler zu geben, da sie Angst vor Strafzahlungen und Kontrollen haben.
TRÄGERSCHAFT FÜR FREELANCER: EINE ANTWORT IN DEUTSCHLAND
Das Modell der Freelancerträgerschaft ist in Deutschland nicht bekannt. Im deutschen Arbeitsrecht gibt es dieses Modell nicht. Können Sie uns dieses Arbeitsmodell erklären ?
Gilles Pauli : Die Freelancerträgerschaft ist eine Dienstleistung, die es einem Freiberufler ermöglicht, vom Status eines Angestellten zu profitieren. Die Dachgesellschaften in Großbritannien waren die ersten, die diesen Service angeboten haben. Einige europäische Länder, darunter Frankreich und die Schweiz, haben für diesen Status einen gesetzlichen Rahmen geschaffen, der die Tätigkeit von freiberuflichen Trägerschaftsgesellschaften regelt. In anderen Ländern wird die freiberufliche Verwaltung angewendet, indem ein Standardarbeitsvertrag an die Logik der freiberuflichen Trägerschaft angepasst wird. Dies ist in Luxemburg und Belgien der Fall.
Im Rahmen der freiberuflichen Trägerschaft bringt der freiberufliche Berater eine Mission in die Dachgesellschaft ein, die er unter Kontrolle hält und die er dann einer anderen Dachgesellschaft oder seinem eigenen Unternehmen anvertrauen kann, natürlich vorbehaltlich der Zustimmung seines Auftraggebers. Diese Einbringung der Mission und die Möglichkeit der Übernahme des Dienstleistungsvertrages ist der wesentliche Unterschied zwischen freiberuflicher Trägerschaft und Zeitarbeit.
Am Ende dieses Geschäftsbeitrags unterzeichnet die Dachgesellschaft einen Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden und der freiberufliche Berater wird während des Einsatzes zum Angestellten der Dachgesellschaft. Am Ende des Auftrags, sofern der Freiberufler kein anderes Projekt eingebracht hat, entlässt die Dachgesellschaft den Berater, der somit seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen kann.
Der Freiberufler wird von der Dachgesellschaft auf der Grundlage des mit seinem Geschäftsbeitrag erzielten Umsatzes vollständig bezahlt. Er profitiert vom gesamten sozialen Schutz eines Angestellten: Gesundheit, Vorsorge, Rente, Mutterschaft, Arbeitsunfall und Arbeitslosigkeit.
Die Dachgesellschaft erstattet die Auslagen ihrer Mitarbeiter bis zur Höhe des erzielten Umsatzes, und wird auf der Grundlage des erzielten Umsatzes durch die Einbehaltung von Verwaltungsgebühren bezahlt, die einen Prozentsatz zwischen 3 % und 10 % dieses Umsatzes ausmachen.
Die freiberufliche Trägerschaft ermöglicht es, Freiheit und Sicherheit in Einklang zu bringen.
Der Freiberufler behält die Freiheit, seine Aufträge zu wählen und behält die Kontrolle über sie. Der Freiberufler profitiert von der Sicherheit, die der soziale Schutz eines Arbeitnehmers gegen die Risiken von Krankheit, Invalidität oder Zwischenverträgen bietet.
Ist das Modell der Trägerschaft in Deutschland legal ? Nur weil eine Tätigkeit in einem bestimmten Land keinem bestimmten Gesetz oder Erlass unterliegt, bedeutet dies nicht, dass sie illegal ist.
G.P. : Die SKALIS-Gruppe hat SKALIS DEUTSCHLAND nach einer juristischen Vorstudie durch eine auf Arbeitsrecht spezialisierte deutsche Anwaltskanzlei gegründet. Wir haben einen Standard-Arbeitsvertrag eines Beratungsunternehmens an die Logik der Freiberuflichkeit angepasst. Diesen Arbeitsvertrag haben wir der Bundesagentur für Arbeit vorgelegt, die ihn genehmigt hat. Trägerschaft, wie wir es praktizieren, ist also völlig legal.
Von Beginn unserer juristischen Studie an zeigte sich, dass das Risiko einer Requalifizierung des Vertrages über die Vergabe von intellektuellen Dienstleistungen durch einen Kunden an eine Beratungsfirma ein großes Risiko darstellt.
TRÄGERSCHAFT FÜR FREELANCER: EINE ANTWORT IN DEUTSCHLAND
Was genau sind heute die Risiken für einen Auftraggeber in Zusammenhang mit dem Delikt der Scheinselbständigkeit in Deutschland ?
G.P. : Das Bundesgesetz über die Arbeitnehmerüberlassung vom 21. Oktober 2017 hat die Bestimmungen zum Straftatbestand des Arbeitsverleihs verschärft. Die Kontrollen bei diesem Delikt sind in Deutschland häufiger und strenger als in anderen europäischen Ländern.
Die deutsche Regierung hat keinen Hehl daraus gemacht, dass sie deutsche Freiberufler ermutigen möchte, sich für den Arbeitnehmerstatus zu entscheiden, hat aber unseres Wissens nach keine Pläne, einen speziellen Status für Freiberufler zu schaffen. Zu ihren Beweggründen: Sicherung der Rentensysteme, Vermeidung von Prekarität.
Freiberufler mit dem Status « Soloselbständig », « Gewerbe », « Kleingewerbe » oder « Freiberufler » stehen eindeutig in der Schusslinie. Für deutsche Unternehmen, die Dienstleistungen an Freiberufler mit einem solchen Status vergeben, ist das Risiko einer möglichen Scheinselbständigkeit hoch. Und die Strafen können sehr schnell in die Höhe gehen.
Ist die freiberufliche Trägerschaft in Deutschland legal ?
G.P. : Nur weil eine Tätigkeit in einem bestimmten Land keinem bestimmten Gesetz oder Erlass unterliegt, bedeutet dies nicht, dass sie illegal ist.
Die SKALIS-Gruppe hat SKALIS DEUTSCHLAND nach einer juristischen Vorstudie durch eine auf Arbeitsrecht spezialisierte deutsche Anwaltskanzlei gegründet. Wir haben einen Standard-Arbeitsvertrag eines Beratungsunternehmens an die Logik der Freiberuflichkeit angepasst. Diesen Arbeitsvertrag haben wir der Bundesagentur für Arbeit vorgelegt, die ihn genehmigt hat. Portage, wie wir es praktizieren, ist also völlig legal
Von Beginn unserer juristischen Studie an zeigte sich, dass das Risiko einer Requalifizierung des Vertrages über die Vergabe von intellektuellen Dienstleistungen durch einen Kunden an eine Beratungsfirma ein großes Risiko darstellt.
Was genau sind heute die Risiken für einen Auftraggeber mit dem Delikt der Scheinselbständigkeit in Deutschland ?
G.P. : Das Bundesgesetz über die Arbeitnehmerüberlassung vom 21. Oktober 2017 hat die Bestimmungen zum Straftatbestand des Arbeitsverleihs verschärft. Die Kontrollen der Arbeitsaufsichtsbehörde bei diesem Delikt sind in Deutschland häufiger und strenger als in anderen europäischen Ländern.
Die deutsche Regierung hat keinen Hehl daraus gemacht, dass sie deutsche Freiberufler ermutigen möchte, sich für den Arbeitnehmerstatus zu entscheiden, hat aber unseres Wissens nach keine Pläne, einen speziellen Status für Freiberufler zu schaffen. Zu seinen Beweggründen: Sicherung der Rentensysteme, Vermeidung von Prekarität.
Freiberufler mit dem Status « Soloselbständig », « Gewerbe », « Kleingewerbe » oder « Freiberufler » stehen eindeutig in der Schusslinie. Für deutsche Unternehmen, die Dienstleistungen an Freiberufler mit einem solchen Status vergeben, ist das Risiko einer Umqualifizierung in einen Straftatbestand der Leiharbeit hoch. Die Strafen sind hoch.
Die Behörden und Gerichte stützen sich auf die wirtschaftliche Abhängigkeit des Freiberuflers von seinem Auftraggeber, auf das Bestehen eines Subordinationsverhältnisses, auf die Dauer des Vertrages, auf das Fehlen einer Unterscheidung in der Arbeitsweise von Angestellten und Freiberuflern.
Deutsche Unternehmen reagieren auf dieses Risiko oft, indem sie dem Berater einen direkten Arbeitsvertrag anbieten. Aber viele Freiberufler wollen ihre Freiheit behalten. Einige Freiberufler können diese Situation auch nutzen, um einen festen Vertrag zu erhalten. Die Erhöhung der Mitarbeiterzahl verschlechtert auch die Finanzkennzahlen in einer Zeit, in der die Unternehmen nach maximalen variablen Kosten und Outsourcing suchen.
TRÄGERSCHAFT FÜR FREELANCER: EINE ANTWORT IN DEUTSCHLAND
Und was sind die Risiken für Freiberufler ?
G.P. : Immer mehr deutsche Unternehmen meiden das Outsourcing an Freiberufler wegen der Risiken einer möglichen Scheinselbstständigkeit. Statuen wie Gewerbe, Kleingewerbe oder Solofreiberufler erhöhen somit das Risiko für den Freiberufler Aufträge zu finden. Seine Beschäftigungsfähigkeit sinkt. Der Freiberufler riskiert, dass ihm direkt oder über eine Beratungsfirma ein Arbeitsvertrag auferlegt wird, der seine Freiheit einschränkt. Das können Konkurrenzklauseln oder Mobilitätsklauseln sein aber auch dans Risiko, mitten in einem Auftrag ersetzt zu werden, nachdem er ein Projekt mit geistigem Eingentum in die Beratungsfirma gebracht hat. Es gibt so viele rechtliche Risiken für den Freiberufler.
Inwiefern ist die Freelancerträgerschaft eine Antwort auf den Tatbestand der Scheinselbständigkeit in Deutschland ?
G.P.: Wir haben diese Frage sorgfältig geprüft und unsere Verträge entsprechend angepasst.
Bei einer SKALIS DEUTSCHLAND Freelancerträgerschaft wird der Berater unser Mitarbeiter. Sein Vorgesetzter ist sein SKALIS-Manager. Wenn der Berater Urlaub nehmen oder seine Arbeitszeit anpassen muss, muss er dies nach Rücksprache mit dem Auftraggeber bei SKALIS beantragen. Seine Spesenabrechnungen werden über ein Extranet eingereicht, von SKALIS DEUTSCHLAND validiert und bei Bedarf dem Kunden in Rechnung gestellt. Das Unterordnungsverhältnis besteht also nicht mit dem Kunden, der ihm nur Anweisungen von fachlichen Aufträgen in Bezug auf sein Projekt gibt.
Es besteht keine wirtschaftliche Abhängigkeit zwischen dem Berater und dem Auftraggeber. SKALIS DEUTSCHLAND hat mehrere Auftraggeber und ist wirtschaftlich nicht von einem Auftraggeber abhängig. Wir übernehmen diese Aufgabe.
Der Auftrag muss in diesem Fall einen zeitlich begrenzten Bedarf des Unternehmens befriedigen, der einer Expertise entspricht, die intern nicht verfügbar ist.
In allen Fällen darf der Einsatz nicht länger als 18 Monate dauern.
Nicht zuletzt kann es keine Verwechslung zwischen Mitarbeiter und Dienstleister geben: Wir stellen sicher, dass unsere Berater, die beim Kunden vor Ort arbeiten, über eine Skalis-E-Mail-Adresse oder eine E-Mail-Adresse des Kunden kommunizieren, die ihren Status als externer Dienstleister angibt.
Damit entsprechen wir dem Bundesgesetz vom 21. Oktober 2017 und den Empfehlungen der Bundesagentur für Arbeit.
Hat das Modell der Freelancerträgerschaft also Zukunft in Deutschland ?
G.P. Der französische Begriff « portage salarial » oder der englische Begriff « umbrella company » haben keine Entsprechung in der deutschen Sprache. Löhntragerschaft, Gehaltsträgerschaft oder Trägerschaft für Freiberufler werden vielleicht in den nächsten Monaten und Jahren ihre Entsprechung finden. Wir sind noch in der Evangelisierungs-Phase auf dem deutschen Markt, aber wir sind optimistisch. Die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen und die Zukunft einer hybriden Arbeitskultur werden dafür sorgen, dass sich in den nächsten Jahren in Deutschland, wie in allen entwickelten Ländern, in vielen Bereichen das freiberufliche Trägerschaftsmodell, das gleichzeitig Freiheit und Sicherheit bietet, durchsetzen wird.