Tipps für einen erfolgreichen Start im Ausland:

Was Sie vor dem Jobantritt beachten sollten.

Für viele Menschen ist es ein Lebenstraum, im Ausland zu arbeiten. Bevor Sie jedoch diesen Karriereschritt wagen, sollten Sie sich in vier Bereichen gut vorbereiten. Die schlechte Nachricht: Es gibt selten pauschale Antworten auf Fragen wie « Wo zahle ich in Zukunft meine Steuern? » oder « Was passiert mit meiner Rente? ». Die gute Nachricht: Es gibt Guidelines und Anlaufstellen, die den Jobstart im Ausland erleichtern können.

Das Modelle der Gehaltsträgerschaft ist eine dieser Anlaufstellen und eignet sich für alle diejenigen, die sich nicht mit der Bürokratie auseinandersetzen wollen, und die auf Nummer Sicher gehen wollen und die Freiheit des Freiberuflers mit der Sicherheit eines Angestellten verbinden wollen.

Sie sollten sich bereits zu Beginn Ihrer Vorbereitungen folgende Fragen stellen:

Werden Sie im Ausland angestellt oder selbstständig arbeiten?

Werden Sie von einer Firma ins Ausland entsandt oder von einer im Ausland rekrutiert, die Ihnen Unterstützung anbieten kann?

Haben Sie Familie, die Sie begleitet?

Siedeln Sie komplett um oder bewegen Sie sich regelmäßig zwischen zwei oder mehr Standorten?

Werden Sie im EU-Ausland oder außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums arbeiten?

Es gibt vier zentrale Bereiche, um die Sie sich kümmern sollten: Steuern, Kranken- und Sozialversicherung, Rente und Einwanderungs- und Arbeitsrecht. In Bezug auf Steuern ist entscheidend, wie lange Sie sich im Ausland aufhalten werden und ob Sie entsandt oder von einem Arbeitgeber im Ausland eingestellt wurden. Bei Kranken- und Sozialversicherung ist es wichtig, sich darüber zu informieren, ob und unter welchen Umständen Sie im Heimatland oder im Gastland Sozialversicherungsschutz genießen. Es ist auch ratsam, mit Ihrem aktuellen Versicherungsträger zu besprechen, welche Möglichkeiten Ihr aktueller Schutz bietet, welche Einschränkungen es zu beachten gilt und was bei der Rückkehr nach Deutschland passiert. In Bezug auf die Rente geht der Anspruch auf Rente in Deutschland durch längere Auslandsaufenthalte nicht zwingend verloren, aber der Umfang der Auszahlung kann sich verändern.

Hier sind einige Informationen für Menschen, die planen, ins Ausland zu ziehen, einschließlich Fragen zur Steuerpflicht, Sozialversicherung, Rente und Einwanderungs- und Arbeitsrechtsfragen.

Tipps für einen erfolgreichen Start im Ausland: Was Sie vor dem Jobantritt beachten sollten.

STEUER

Die Steuerpflicht hängt davon ab, wie lange man im Ausland bleiben wird und ob man als Endanwender oder als Angestellter im Ausland tätig ist. In Spanien beispielsweise liegt die Grenze bei 182 Tagen. Es ist wichtig, sich über die internationalen Steuerregelungen zu informieren und sich an einen Steuerberater zu wenden, der sich mit den Steuerregeln im Heimat- und Gastland auskennt. Beachten Sie unbedingt die Internationalen Steuerregelungen. Informieren Sie sich beim Doppelbesteuerungsabkommen oder beim Musterabkommen OECD, dem Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.

KRANKEN- UND SOZIALVERSICHERUNG

In Bezug auf die soziale Absicherung sollten Sie sich darüber informieren, ob und unter welchen Umständen Sie im Heimatland oder im Gastland Sozialversicherungsschutz genießen. In der EU können Sie dies zum Beispiel auf dieser Website herausfinden. Für Länder außerhalb der EU gibt es Länder mit und ohne Abkommen mit Deutschland. Wenn Sie in einem Land ohne Sozialversicherungsabkommen arbeiten möchten, kann es sein, dass in beiden Ländern Sozialabgaben fällig werden.

RENTE

Die Rentenansprüche in Deutschland können durch längere Auslandsaufenthalte beeinflusst werden. Wenn Sie vorübergehend für einen deutschen Arbeitgeber ins Ausland gehen und weiterhin bezahlt werden, bleiben Sie in Deutschland rentenversicherungspflichtig. Die Dauer der Entsendung ist hierbei ausschlaggebend. Wenn Sie planen, auf unabsehbare Zeit im Ausland zu bleiben, können Sie auch dort in eine Rentenversicherung einzahlen. Wie lange Sie mindestens in einem Land arbeiten müssen, um Rentenbezüge zu erhalten, variiert und muss individuell geklärt werden. Wenn Sie 45 Jahre lang in Deutschland gearbeitet haben, können Sie ohne Abschläge Rente beziehen. Wenn SIe längere Zeit im Ausland verbringen, beeinflusst dies nicht unbedingt Ihren Anspruch auf Rente in Deutschland, aber es kann den Umfang der Auszahlung beeinflussen. Wenn Sie vorübergehend für einen deutschen Arbeitgeber im Ausland arbeiten und weiterhin bezahlt werden, bleiben Sie in Deutschland rentenversicherungspflichtig. Die Dauer der Entsendung ist jedoch entscheidend, und die Versicherungspflicht innerhalb der Europäischen Union ist beispielsweise auf 24 Monate begrenzt. Sie können auch privat in die Rentenversicherung einzahlen, und viele Firmen bieten großzügige Auslandspakete an. Es ist ratsam, etwas für die Zukunft zur Seite zu legen. Wenn Sie planen, für längere Zeit im Ausland zu bleiben, können Sie dort auch in eine Rentenversicherung einzahlen, aber die Voraussetzungen hierfür variieren von Land zu Land und müssen individuell geklärt werden. Die HR-Abteilung des Unternehmens kann Ihnen hierbei helfen. Wenn Sie im Ausland selbstständig sind, sollten Sie dringend Beratung suchen. Es ist wichtig, mit Experten der Deutschen Rentenversicherung und der zuständigen HR-Abteilung zu sprechen, wenn Sie ins Ausland entsandt werden.

IMMIGRATIONS- UND ARBEITSRECHT

Einwanderungs- und Arbeitsrechtsfragen hängen davon ab, ob Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten oder in ein anderes Land umziehen. Es kann sinnvoll sein, sich von einem Experten der Deutschen Rentenversicherung und bei Entsendung von der zuständigen HR-Abteilung beraten zu lassen. Wenn Sie als Freelancer oder im Ausland beschäftigt sind, kann es sinnvoll sein, eine private Unfallversicherung abzuschließen, wenn kein gesetzlicher Schutz besteht.

Bezüglich des Immigrations- und Arbeitsrechts sollten Sie beachten, dass es große Auswirkungen haben kann, ob Sie ihren Wohnsitz in Deutschland behalten oder sich abmelden. Für Freiberufler und Selbstständige mit Gewerbe im Ausland kann es sinnvoll sein, sich in Deutschland abzumelden, um finanzielle Vorteile zu nutzen. Eine Abmeldung kann jedoch Auswirkungen auf Ihre Steuer- und Sozialversicherungsstatus haben, insbesondere wenn Sie nach Deutschland zurückkehren und Arbeitslosengeld beziehen möchten. Jedes Land hat sein eigenes Arbeitsrecht, auch innerhalb der EU. Daher sollten Sie unbedingt prüfen, ob es Registrierungspflichten in Ihrem Zielland gibt. In außereuropäischen Ländern sind die Umstände oft völlig anders. Für Feiertage, Arbeitsschutz, Datenschutz, Kündigungsfristen und Arbeitslosengeld gelten immer die Bedingungen des Gastlandes, auch für Entsandte. Wenn Sie als Expatriate (Entsandte Mitarbeiter·innen) im Ausland arbeiten, können Sie auf die Erfahrungen der HR-Abteilungen zurückgreifen, während Selbstständige die Expertise der Botschaft im Gastland nutzen können. Der digitale Wandel führt zu Veränderungen im internationalen Arbeitsrecht. Immer mehr Länder bieten ein Digital Nomad Visa an, das die Arbeit im Ausland innerhalb gewisser Grenzen erlaubt, während nur im Heimatland Steuern fällig werden.

Die Gehaltsträgerschaft oder auch Umbrella Company hilt Ihnen für einen erfolgreichen und schnellen Arbeitsantritt im Ausland

Wenn Sie im Ausland arbeiten möchten, kann Ihnen die Gehaltsträgerschaft oder eine Umbrella Company wie SKALIS helfen, schnell und sicher zu arbeiten. Ihr Berater übernimmt administrative Aufgaben wie Verträge und Gehaltsabrechnungen und stellt sicher, dass Sie in Übereinstimmung mit den örtlichen Gesetzen und Vorschriften arbeiten. Dies gibt Ihnen mehr Zeit, sich auf Ihre Arbeit zu konzentrieren und auf Ihre neue Umgebung einzustellen, ohne sich mit bürokratischen Angelegenheiten auseinandersetzen zu müssen. Eine Gehaltsträgerschaft kann auch die Vorteile der Rentenversicherung und anderen Sozialleistungen ermöglichen, die Sie in Ihrem Gastland benötigen. Insgesamt kann die Nutzung einer Gehaltsträgerschaft oder Umbrella Company einen erfolgreichen und reibungslosen Start im Ausland erleichtern.