EIN INNOVATIVES ARBEITSMODELL FÜR UNTERNEHMEN

Kombinieren Sie Rechtssicherheit und Flexibilität

Sie sind ein deutsches Unternehmen.

Sie möchten auf die Expertise eines Freelancers zurückgreifen. Mit dem Bundesgesetz über die Arbeitnehmerüberlassung vom 21. Oktober 2017 wurden die Bestimmungen zur Scheinselbstständigkeit  verschärft. Die Kontrollen der Arbeitsaufsichtsbehörden in Bezug auf dieses Delikt sind in Deutschland häufiger und strenger als in anderen europäischen Ländern.
Die deutsche Regierung macht keinen Hehl daraus, dass sie deutsche Freelancer dazu ermutigen will, sich für den Arbeitnehmerstatus zu entscheiden, hat das Land aber nur mit einem speziellen Statut für Leiharbeitnehmer ausgestattet. Die Gründe dafür sind unter anderem die Sicherung der Rentensysteme und die Vermeidung prekärer Arbeitsverhältnisse.
Freelancer mit einem Selbstständigenstatus, Gewerbe, Kleingewerbe oder Freiberufler sind eindeutig im Visier. Für deutsche Unternehmen, die Leistungen an Freelancer mit diesem Status vergeben, ist das Risiko hoch, in eine Scheinselbstständigkeit eingestuft zu werden. Die Sanktionen sind hoch.
Mit der von SKALIS DEUTSCHLAND angebotenen Lösung der « Trägerschaft / Umbrella Company » können Sie dieses Risiko vermeiden. Der Berater wird unser Arbeitnehmer. Er steht unter unserem Unterordnungsverhältnis. Es besteht kein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen SKALIS DEUTSCHLAND und Ihrem Unternehmen. Im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags können Sie die Leistung für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten an SKALIS DEUTSCHLAND vergeben.

Unser Vertrag kann innerhalb von 48 Stunden wirksam werden. Unser Consultant Manager kann Sie beraten und begleiten.

Sie haben keine Rechtsstruktur in Deutschland.

Sie möchten die Berater, die für Sie auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland arbeiten, in den Genuss des Arbeitnehmerstatus nach deutschem Recht kommen lassen.
Die von SKALIS DEUTSCHLAND angebotene Lösung der « Trägerschaft / Umbrella Company » ermöglicht es Ihnen, eine Arbeitsverhältnis zu schaffen, in dem der Berater unser Arbeitnehmer wird. Er steht unter unserem Unterordnungsverhältnis. Es besteht kein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen SKALIS DEUTSCHLAND und Ihrem Unternehmen im Rahmen eines Vertrags über die Bereitstellung von Personal.
Unser Vertrag kann innerhalb von nur 48 Stunden abgewickelt werden. Unser Consultant Manager kann Sie beraten und begleiten.