SKALIS DEUTSCHLAND GmbH ist ein Gehaltsträgerschaftsunternehmen, das sich auf seine Consultants konzentriert. Sie werden Consultant bei SKALIS und profitieren von einer persönlichen Betreuung, die Ihnen bei Ihrer Karriereplanung hilft.
Die Gehaltsträgerschaft ist eine Art der Arbeitsverhältnis, bei der ein Freiberufler, « Gehaltsträger » genannt, ein Unternehmen mit der Abrechnung und administrativen Verwaltung von Projekten beauftragt, die er für ein anderes Unternehmen, das « Kundenunternehmen », für einen begrenzten Zeitraum ausführt. Im Gegenzug erhält das Gehaltsträgerschaftunternehmen die von der Kundenfirma in Rechnung gestellten Gebühren und zahlt dem « Gehaltsträger » ein von diesen Beiträgen abgezogenes Gehalt aus.
Es werden zwei Verträge unterzeichnet. Es entsteht ein Dreiecksverhältnis: ein Handelsvertrag zwischen dem Gehaltsträgerschaftsunternehmen und dem Kundenunternehmen und ein unbefristeter oder befristeter Arbeitsvertrag zwischen dem Gehaltsträgerschaftsunternehmen und dem Mitarbeiter. Dieser Arbeitsvertrag steht im Einklang mit dem deutschen Arbeitsrecht.
Die Kundenfirma hat somit die Möglichkeit, auf Kompetenzen zurückzugreifen, die intern nicht verfügbar sind, und Geld für Schulungen zu sparen. Für den Mitarbeiter ist es die Gewissheit, einen Auftrag selbstständig auszuführen und gleichzeitig die Vorteile einer Festanstellung genießen zu können.
Sie sind ein Mitarbeiter von SKALIS DEUTSCHLAND, allerdings mit zwei Besonderheiten: Sie sind hinsichtlich des von Ihnen ausgeführten Auftrags unternehmerisch tätig und Ihre Vergütung ist direkt an Ihren erzielten Umsatz gekoppelt.
Dieses System ist Freiberuflern vorbehalten, die nachweisen können, dass sie über das Fachwissen, die Qualifikationen und eine beträchtliche Autonomie verfügen, um ihre Kunden selbst zu suchen und sich mit ihnen über die Bedingungen der Dienstleistung und deren Preis zu einigen.
Es betrifft jeden deutschen oder ausländischen Staatsbürger, der das Recht hat, auf dem Staatsgebiet zu arbeiten, und der in Deutschland steuerlich ansässig ist.
Ja, solange Sie ein deutscher Steuerbürger sind, was bedeutet, dass Sie mehr als 50% des Jahres im Ausland leben und das Recht haben, in dem betreffenden Land zu arbeiten.
Sie sind dann für maximal zwei Jahre ein entsandter Arbeitnehmer, wenn Sie in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder in einem Land arbeiten, das ein Abkommen über entsandte Arbeitnehmer mit der Europäischen Union unterzeichnet hat.
Um in den Genuss eines französischen Arbeitsvertrags zu kommen, müssen Sie entweder einen französischen Wohnsitz haben oder mehr als 50 % Ihrer Zeit in Frankreich mit einer Aufenthaltserlaubnis arbeiten, wenn Sie kein europäischer Staatsbürger sind. Wenn Sie nicht in eine dieser beiden Kategorien passen, können wir Ihnen Verträge nach deutschem, britischem, luxemburgischem oder belgischem Recht anbieten – je nachdem, in welchem Land Sie wohnen.
Um sich für einen Arbeitsvertrag im Vereinigten Königreich zu qualifizieren, müssen Sie entweder einen Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben oder mehr als 50 % Ihrer Zeit im Vereinigten Königreich mit einer Aufenthaltserlaubnis arbeiten. Wenn Sie in keine dieser beiden Kategorien passen, können wir Ihnen je nach Land Ihres Wohnsitzes französische, luxemburgische, belgische oder deutsche Verträge anbieten.
Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und Ihr Land innerhalb der Europäischen Union liegt, können Sie Mitarbeiter werden und benötigen keine besonderen Anforderungen. Wenn Sie sich registrieren, müssen Sie uns lediglich eine Kopie Ihres Personalausweises vorlegen. Dieser muss gültig sein.
Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und Ihr Land außerhalb der Europäischen Union liegt, müssen Sie, um in einem deutschen Unternehmen zu arbeiten (was bei Skalis der Fall ist), eine von der deutschen Verwaltung ausgestellte Arbeitserlaubnis sowie eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Ohne diese Elemente werden wir nicht zusammenarbeiten können.
Haben Sie Aufträge mit mehreren verschiedenen Auftraggebern oder wird Ihr Auftrag nicht nur teilweise beim Auftraggeber durchgeführt, so ist die freiberufliche Tätigkeit nicht mit der Arbeitnehmerüberlassung gleichzusetzen. Nach den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vom 21. Oktober 2017 werden wir die vorherige Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholen, wenn der Einsatz ausschließlich in den Räumen des Auftraggebers erfolgt. In diesem Fall muss der Dienst einen vorübergehenden Bedarf des Anwenderunternehmens an Fachwissen decken, das es nicht im Haus hat. Während des gesamten Einsatzes sind Sie unserer hierarchischen Autorität unterstellt. Jede Beurlaubung oder Anpassung Ihrer Arbeitszeiten muss vorher von uns genehmigt werden. In diesem Fall darf der Einsatz nicht länger als 18 Monate dauern.
Indem Sie sich uns im Rahmen einer Mission anschließen, werden Sie ein Mitarbeiter von SKALIS DEUTSCHLAND und tragen zu allen Sozialabgaben bei (Krankenkasse, Rentenkasse, Arbeitslosenversicherung…).
Sie sind unserem Unternehmen unterstellt und nicht Ihrem Kunden. Sie können das Unternehmen nicht ohne unsere vorherige Zustimmung verpflichten. Sie behalten Ihre Autonomie im Rahmen der Forschung und der Realisierung Ihrer Missionen mit unserer Unterstützung.
Natürlich können Sie Ihren Tarif frei definieren.
Ja, solange Sie steuerlich im Ausland ansässig sind, was bedeutet, dass Sie mehr als 50% des Jahres im Ausland leben, und dass Sie das Recht haben, in Deutschland zu arbeiten.
Sie sind dann für maximal zwei Jahre ein entsandter Arbeitnehmer.
Um einen deutschen Arbeitsvertrag zu bekommen, müssen Sie entweder einen deutschen Wohnsitz haben oder mehr als 50% Ihrer Zeit in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis arbeiten, wenn Sie kein europäischer Staatsbürger sind. Wenn Sie in keine dieser Kategorien passen, können wir Ihnen Verträge nach französischem, britischem, luxemburgischem oder belgischem Recht anbieten – je nachdem, in welchem Land Sie wohnen.
Um in den Genuss eines luxemburgischen Arbeitsvertrags zu kommen, müssen Sie entweder einen luxemburgischen Wohnsitz haben oder mehr als 60 % Ihrer Zeit im Großherzogtum mit einer Aufenthaltserlaubnis arbeiten, wenn Sie kein europäischer Staatsbürger sind. Wenn Sie nicht in eine dieser beiden Kategorien passen, können wir Ihnen Verträge nach französischem, britischem, belgischem oder deutschem Recht anbieten, je nachdem, in welchem Land Sie wohnen.
Um in den Genuss eines belgischen Arbeitsvertrags zu kommen, müssen Sie entweder einen belgischen Wohnsitz haben oder mehr als 50 % Ihrer Zeit im Königreich Belgien mit einer Aufenthaltserlaubnis arbeiten, wenn Sie kein europäischer Staatsbürger sind. Wenn Sie nicht in eine dieser beiden Kategorien passen, können wir Ihnen Verträge nach französischem, britischem, luxemburgischem oder deutschem Recht anbieten, je nachdem, in welchem Land Sie wohnen.
Die Gehaltsträgerschaft unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von der Zeitarbeit: Es ist der Dienstleister, der sich seine Einsätze selbst sucht und nicht das Gehaltsträgerschaftsunternehmen. Diese Eigenschaft verleiht dem Mitarbeiter die Qualität eines selbständigen Fachmanns.
Aus diesem grundlegenden Unterschied ergeben sich mehrere wichtige Konsequenzen:
- Der Auftraggeber ist Eigentümer seines Kundenstammes und kann daher nach Beendigung seines Arbeitsvertrages mit SKALIS DEUTSCHLAND direkt oder über einen anderen Vermittler mit dem eingebrachten Kunden arbeiten.
- Besonderes Augenmerk legen wir auf die Zufriedenheit des Beraters, der unser Mitarbeiter und Geschäftspartner ist
- Die Gehaltsträgerschaftgesellschaft finanziert sich durch eine Provision (Verwaltungsgebühr), die viel niedriger ist als die einer Zeitarbeitsfirma.
- In aller Transparenz kennt der Mitarbeiter unsere Marge auf die an den Kunden verkaufte Dienstleistung, da er eine Kopie des Servicevertrags erhält.
Die Berechnung Ihres Gehalts ist einfach. SKALIS DEUTSCHLAND zieht einen Prozentsatz (zwischen 5% bund 10%) von Ihrem Umsatz vor der Lohnsteuer ab, wie im Trägerschaftsvertrag festgelegt, den Sie vorher unterschrieben haben. Daraus ergibt sich der « Verfügbare Betrag », auf dessen Basis Sie von SKALIS bezahlt werden können.
Zur Finanzierung Ihrer Urlaubszeiten wird eine Rücklage von 10 % auf Ihr Dispositionsrecht angewendet.
Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihre verfügbaren Mittel zu verwenden
- Zur Zahlung Ihres Gehalts, der Sozialversicherungsbeiträge und der damit verbundenen Steuerabzüge. Es muss das Hauptmittel sein, um Sie zu entlohnen. Sie verschafft Ihnen soziale Rechte und bildet Ihr Sicherheitsnetz im Falle von Arbeitslosigkeit, Rente oder Lebensunfällen (Krankheit, lange Krankheit, Arbeitsunfall)
- Zur Erstattung Ihrer Auslagen, die bis zum 27. eines jeden Monats erklärt und begründet werden müssen
Sie können Ihre Vergütung online auf unserer Website www.skalis.de simulieren.
DIE VERGÜTUNG IN DER GEHALTSTRÄGERSCHAFT
Die konventionellen Gehälter sind wie bei jedem anderen Mitarbeiter am ersten Tag des Monats fällig, der auf Ihre angegebene Tätigkeit folgt, und die Gehälter werden spätestens am 3. eines jeden Monats ausgezahlt.
Nein. Wenn Sie keinen Umsatz machen, haben Sie im Monat 0 Tage für SKALIS gearbeitet.
Ja: Sie müssen mindestens 120 Stunden im Monat mit dem Stundenmindestlohn (9,50 €) arbeiten, um Mitarbeiter einer Gehaltsträgerschaft zu werden.
Die Vergütung umfasst: den Mindestlohn und einen variablen Anteil, der von Ihrem verfügbaren Betrag abhängt.
Dieses Gehalt wird auf die Anzahl der Arbeitstage im Monat bezogen.
Im Gegensatz zum Status des Kleinstunternehmers ist in der Gehaltsträgerschaft kein Höchstumsatz vorgeschrieben.
IHR ARBEITSVERTRAG IN DER GEHALTSTRÄGERSCHAFT
Um Ihre Rechte zu schützen, verwenden wir nur klassische Arbeitsverträge, befristet oder unbefristet, in Vollzeit oder Teilzeit, mit einem festen Gehalt (dem gesetzlichen Mindestlohn) und einem variablen Anteil.
DIE VERGÜTUNG IN DER GEHALTSTRÄGERSCHAFT
Als Arbeitgeber sind wir verpflichtet, für Ihren Auftrag eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, deren Kosten in unseren Verwaltungsgebühren enthalten sind.
Wenn Ihre Tätigkeit nicht in den Geltungsbereich unserer Police fällt, prüfen wir gemeinsam die Möglichkeit, eine berufsspezifische Versicherung abzuschließen. So sind Sie im Falle eines Vorfalls oder einer Streitigkeit, für die Sie verantwortlich sein könnten, abgesichert.
Während der Prospektions- und Angebotsphase können Sie sich als Freiberufler präsentieren, auf Wunsch unter Ihrem eigenen Firmennamen und Logo (noch nicht eingetragen). Sie bereiten damit Ihre zukünftige Unternehmensgründung vor.
Andererseits müssen Sie bei einem neuen Kunden von Beginn der Vertragsphase an Ihrem Kunden gegenüber angeben, dass Sie mit der SKALIS-Trägerschaftsgesellschaft zusammenarbeiten. Auf diese Weise wird Ihr Kunde nicht überrascht sein, einen Handelsvertrag oder eine Rechnung im Namen von SKALIS zu erhalten
Ja, das ist nach deutschem Arbeitsrecht durchaus möglich.
Ja, Sie können Dienstleistungen für mehrere Kunden gleichzeitig erbringen.
Wenn der Auftrag es zulässt, ist es sogar die beste Lösung, um die Abhängigkeit von einem Kunden zu vermeiden.
Der Vorteil ist, dass Sie nur eine monatliche Gehaltsabrechnung haben.
Das ist Ihre Aufgabe und oft der Grund, warum Sie sich an die Gehaltsträgerschaftsfirma wenden.
Da wir keine Zeitarbeitsfirma sind, können wir Ihnen keine Einsätze vermitteln, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten (Verleih von Arbeitskräften).
Wir stehen Ihnen jedoch zur Verfügung, um Sie bei der Verhandlung der Bedingungen und der Festlegung des Verkaufspreises zu unterstützen.
Schließlich ermöglichen Ihnen unsere Partner FREELANCEMARKET.de und 4SCOTTY den Zugriff zu Online-Anzeigen von Auftragnehmern für Aufträge im IT und DIGITAL Bereich: